Als verbeamtete Lehrkraft bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, also nicht wie Angestellte pflichtversichert. Dein Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe an deinen Krankheitskosten, den Rest sicherst du selbst ab.
Aktuell: Bei vielen Privatversicherten steigen die Beiträge zum 1. Januar 2027. Die Mitteilung muss dafür spätestens Ende November bei dir sein. Einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer kannst du schon jetzt prüfen, nicht erst nach dem Brief. Was du tun kannst
Auf einen Blick
- Verbeamtete Lehrkräfte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).
- Die Beihilfe deines Dienstherrn zahlt einen Teil deiner Krankheitskosten, meist 50 %. Den Rest sicherst du in der Regel über eine private Krankenversicherung ab.
- In 10 Ländern gibt es Stand Oktober 2026 eine pauschale Beihilfe, wenn du dich gesetzlich versicherst.
- Mit Vorerkrankungen hilft die Öffnungsaktion der PKV: Aufnahme ohne Ablehnung, Risikozuschlag höchstens 30 %.
Worum geht es?
Angestellte sind in der Regel automatisch gesetzlich krankenversichert, der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags. Bei Beamtinnen und Beamten ist das anders: Statt eines Arbeitgeberanteils beteiligt sich der Dienstherr direkt an deinen Krankheitskosten. Das nennt sich Beihilfe. Für den Rest bist du selbst verantwortlich.
Spätestens mit Beginn des Referendariats musst du dich deshalb entscheiden, wie du dich versicherst. Diese Entscheidung wirkt oft ein ganzes Berufsleben nach, denn ein späterer Wechsel ist nur eingeschränkt möglich.
Wie funktioniert die Beihilfe?
Die Beihilfe ist ein Zuschuss deines Dienstherrn zu Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten. Sie zahlt einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten, den sogenannten Bemessungssatz. Für Beamtinnen und Beamte liegt er meist bei 50 %, für Ehepartner meist bei 70 % und für Kinder bei 80 %. Mit zwei oder mehr Kindern steigt dein eigener Satz in vielen Ländern auf 70 %. In Niedersachsen zum Beispiel: 50 % für Beamte, 70 % für Ehepartner und Versorgungsempfänger, 80 % für Kinder, ab zwei Kindern 70 % für dich (§ 80 Abs. 5 NBG). Einige Länder, etwa Hessen, rechnen anders.
Den Teil, den die Beihilfe nicht übernimmt, deckst du meist mit einem beihilfekonformen Tarif einer privaten Krankenversicherung ab.
Privat oder gesetzlich versichern?
Du kannst unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Ohne Zuschuss deines Landes zahlst du den Beitrag dann allein. Stand Oktober 2026 zahlen 10 Länder eine pauschale Beihilfe, in der Regel die Hälfte des Beitrags auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (Obergrenzen nach Landesrecht).
Alle 16 Länder im Überblick: PKV oder GKV im Referendariat
Was ist, wenn ich Vorerkrankungen habe?
Viele private Krankenversicherer nehmen Beamtinnen und Beamte über die Öffnungsaktion trotz Vorerkrankungen auf: ohne Ablehnung, ohne Leistungsausschlüsse, mit einem Risikozuschlag von höchstens 30 %. Den Antrag musst du innerhalb von sechs Monaten nach deiner ersten Verbeamtung stellen. Warst du im Referendariat gesetzlich versichert, beginnt die Frist beim Wechsel ins Beamtenverhältnis auf Probe neu. Das gilt für beihilfekonforme Tarife. Nicht alle Versicherer machen mit.
Wie läuft die Abrechnung?
Als privat Versicherte bekommst du Rechnungen von Arztpraxis, Apotheke oder Krankenhaus in der Regel selbst und bezahlst sie zunächst. Danach reichst du die Belege bei der Beihilfestelle deines Landes und bei deiner privaten Krankenversicherung ein. Beide erstatten ihren Anteil. Viele Beihilfestellen und Versicherer bieten dafür eine App an.
Für das Einreichen gelten Fristen, die das Land festlegt. Einige Länder ziehen außerdem einen Eigenanteil von der Beihilfe ab, etwa eine Kostendämpfungspauschale. Wie das bei dir geregelt ist, steht in der Beihilfeverordnung deines Landes.
Was ist mit der Pflegeversicherung?
Wer privat krankenversichert ist, muss zusätzlich eine private Pflegepflichtversicherung abschließen (§ 23 SGB XI). Bei Beihilfeberechtigten deckt sie den Teil der Pflegekosten ab, den die Beihilfe nicht übernimmt. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist auch in der sozialen Pflegeversicherung.
Und angestellte Lehrkräfte?
Beihilfe gibt es grundsätzlich nur für Beamtinnen und Beamte. Angestellte Lehrkräfte sind wie andere Arbeitnehmer in der Krankenversicherung abgesichert.
Häufige Fragen
Müssen verbeamtete Lehrkräfte privat versichert sein?
Nein. Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, können aber unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig gesetzlich versichert sein. Die meisten wählen die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung.
Wie viel zahlt die Beihilfe?
Für Beamtinnen und Beamte meist 50 % der beihilfefähigen Kosten, für Kinder meist 80 %. Mit zwei oder mehr Kindern steigt der eigene Satz in vielen Ländern auf 70 %. Die genauen Sätze regelt dein Land.
Brauche ich auch eine Pflegeversicherung?
Ja. Wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Sie ergänzt die Beihilfe im Pflegefall.
Was passiert mit der Krankenversicherung im Ruhestand?
In vielen Ländern steigt der Beihilfesatz im Ruhestand auf 70 %. Der Anteil, den du privat versichern musst, wird dann kleiner. Die Beiträge der PKV laufen aber weiter.
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Quellen
- § 80 Abs. 5 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)
- § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V (Versicherungsfreiheit)
- § 23 SGB XI (Pflegepflichtversicherung)
- Pauschale Beihilfe: Übersicht mit Landesrecht im Artikel PKV oder GKV im Referendariat
- Öffnungsaktion: PKV-Verband, Merkblatt für Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen oder Behinderungen (Stand 09/2022)
