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Steuern und staatliche Förderung für Lehrkräfte

Laptop, Fortbildung, Arbeit am Schreibtisch zu Hause: Vieles aus dem Schulalltag lässt sich steuerlich geltend machen.

Lehrerin am Schreibtisch zu Hause beim Korrigieren, Laptop und Stapel Hefte

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Stand: 27.10.2026 · Redaktion Pultwissen

Lehrkräfte haben viele berufliche Ausgaben, die sie als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben können. Dazu kommen staatliche Förderungen für die Altersvorsorge.

Auf einen Blick

  • Berufliche Ausgaben sind Werbungskosten. Sie wirken sich aus, wenn sie zusammen über 1.230 € im Jahr liegen.
  • Ein häusliches Arbeitszimmer wird bei Lehrkräften selten anerkannt. Infrage kommt die Tagespauschale von 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr.
  • Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung kannst du als Sonderausgaben absetzen.
  • Für die Altersvorsorge gibt es staatliche Zulagen, ab 2027 nach neuem Recht.

Worum geht es?

Auf deine Besoldung zahlst du Lohnsteuer. Sie wird jeden Monat automatisch einbehalten. Mit der Steuererklärung kannst du dir einen Teil davon zurückholen, wenn du berufliche Ausgaben hattest oder bestimmte Versicherungen bezahlst. Lehrkräfte haben besonders viele solcher Ausgaben, vom Unterrichtsmaterial bis zur Klassenfahrt.

Außerdem fördert der Staat die private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen. Auch Beamtinnen und Beamte können das nutzen.

Welche Werbungskosten kann ich absetzen?

Werbungskosten sind Aufwendungen, die du für deinen Beruf hast (§ 9 EStG). Bei Lehrkräften sind das zum Beispiel Arbeitsmittel wie Fachbücher, Unterrichtsmaterial und ein beruflich genutzter Computer, Fortbildungen, Fahrten zur Schule sowie Klassenfahrten, soweit dir Kosten nicht erstattet werden. Fahrten zur Schule laufen über die Entfernungspauschale. Steuerlich wirkt sich das erst aus, wenn deine Werbungskosten zusammen über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen (§ 9a EStG).

Arbeitsmittel bis 800 € ohne Umsatzsteuer kannst du im Jahr der Anschaffung voll absetzen, teurere verteilst du über die Nutzungsdauer. Für Computer und Software gilt nach Auffassung der Finanzverwaltung seit 2021 eine Nutzungsdauer von einem Jahr (BMF-Schreiben vom 22.02.2022). Nutzt du ein Gerät auch privat, zählt nur der berufliche Anteil. Bewahre Belege auf, das Finanzamt kann sie anfordern.

Arbeitszimmer und Tagespauschale

Ein häusliches Arbeitszimmer kannst du nur absetzen, wenn es der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit ist. Bei Lehrkräften ist das nach Auffassung der Finanzverwaltung regelmäßig nicht der Fall, weil der Unterricht in der Schule stattfindet.

Infrage kommt stattdessen die Tagespauschale von 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr. Hast du in der Schule keinen eigenen Arbeitsplatz für Vor- und Nachbereitung (das Lehrer- oder Klassenzimmer zählt dabei nicht), kann sie auch an Tagen gelten, an denen du unterrichtest und danach zu Hause arbeitest (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG in Verbindung mit § 9 Abs. 5 EStG; BMF-Schreiben vom 15.08.2023).

Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kannst du als Sonderausgaben absetzen, soweit sie auf die Basisabsicherung entfallen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Bei der privaten Krankenversicherung sind das die Leistungen, die in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Zusatzleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung zählen nicht dazu. Den abziehbaren Anteil teilt dir dein Versicherer mit, in der Regel meldet er ihn auch direkt an das Finanzamt.

Staatliche Förderung für die Altersvorsorge

Beamtinnen und Beamte können die staatliche Förderung nach § 10a EStG nutzen, also Zulagen und Sonderausgabenabzug (bisher bekannt als Riester). Voraussetzung ist eine Einwilligung gegenüber deiner Besoldungsstelle. Ab 2027 ersetzt eine neue Förderung die Riester-Rente für neue Verträge, mit dem Altersvorsorgedepot als neuer Möglichkeit. Mehr dazu in unserer Meldung zum Altersvorsorgedepot ab 2027. Ob sich ein Vertrag für dich lohnt, hängt von Einkommen, Familie und Vertrag ab.

Häufige Fragen

Muss ich als Lehrkraft eine Steuererklärung abgeben?

Das hängt von deiner Situation ab, etwa von der Steuerklassenkombination oder weiteren Einkünften. Oft lohnt sich eine Erklärung aber auch freiwillig, weil Lehrkräfte viele Werbungskosten haben.

Kann ich meinen Laptop absetzen?

Ja, soweit du ihn beruflich nutzt. Computer und Software können seit 2021 im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden. Bei gemischter Nutzung zählt nur der berufliche Anteil.

Kann ich meine PKV-Beiträge absetzen?

Ja, den Teil der Beiträge, der auf die Basisabsicherung entfällt, und die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung. Den Anteil bescheinigt dir dein Versicherer.

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Quellen

  • § 9, § 9a, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c, § 10 Abs. 1 Nr. 3, § 10a Einkommensteuergesetz (EStG)
  • BMF-Schreiben vom 22.02.2022 zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
  • BMF-Schreiben vom 15.08.2023 zum häuslichen Arbeitszimmer und zur Tagespauschale
  • Finanzverwaltung NRW: Riester bei Beamtinnen und Beamten