Worum geht es?
Das Referendariat ist der zweite Teil der Lehrkräfteausbildung. Du unterrichtest an einer Schule und wirst an einem Seminar ausgebildet. Rechtlich bist du in dieser Zeit Beamtin oder Beamter auf Widerruf, also auf Zeit für die Ausbildung. Das bringt Rechte, etwa Beihilfe und Anwärterbezüge, aber auch neue Pflichten: Du musst dich zum Beispiel selbst um deine Krankenversicherung kümmern.
Gleichzeitig bist du in dieser Phase am wenigsten abgesichert. Wer im Referendariat dienstunfähig wird, bekommt keine Pension. Deshalb lohnt es sich, die wichtigsten Punkte gleich zu Beginn zu klären.
Was jetzt wichtig ist
- Krankenversicherung wählen Vor dem ersten Arbeitstag: PKV mit Beihilfe oder GKV, mit oder ohne pauschale Beihilfe.
- Beihilfe verstehen Was die Beihilfe zahlt, wie die Abrechnung läuft und welche Fristen gelten.
- Bezüge prüfen Wie hoch deine Anwärterbezüge sind und was vom Brutto abgeht.
- Fristen nicht verpassen Öffnungsaktion der PKV, Kindergeld, Daten für die Bezügestelle.
- Dienstunfähigkeit absichern Im Referendariat droht bei Krankheit die Entlassung ohne Pension.
- Nach dem Ref planen Bleiben oder Land wechseln? Und was, wenn die Verbeamtung nicht klappt?
Ausführlich erklärt
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Häufige Fragen
Bin ich im Referendariat Beamtin oder Beamter?
In den meisten Ländern ja, und zwar auf Widerruf. Damit bist du beihilfeberechtigt und bekommst Anwärterbezüge. Du bist aber leichter zu entlassen als später auf Probe oder auf Lebenszeit.
Was muss ich vor dem Referendariat erledigen?
Vor allem deine Krankenversicherung klären und deine Daten an die Bezügestelle geben. Bei Vorerkrankungen solltest du die Frist der Öffnungsaktion kennen. Alles Weitere steht in unserer Checkliste.
Zahle ich im Referendariat Rentenversicherung?
Nein. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf bist du in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Wirst du danach nicht verbeamtet, wirst du für die Zeit nachversichert.
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