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Studium und Referendariat

Nicht verbeamtet: Was es heißt, als angestellte Lehrkraft zu starten

Stand: · Redaktion Pultwissen · Rechtslage geprüft am 27.10.2026

Nicht jede Lehrkraft wird nach dem Referendariat verbeamtet. Wer angestellt startet, hat andere Regeln bei Gehalt, Krankenversicherung, Rente und Absicherung.

Auf einen Blick

  • Häufige Gründe gegen eine Verbeamtung: Höchstaltersgrenze, gesundheitliche Eignung oder fehlende Voraussetzungen wie die Staatsangehörigkeit.
  • Angestellte Lehrkräfte werden meist nach dem TV-L bezahlt, in Hessen nach dem TV-H.
  • Sie sind in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert und bekommen eine Betriebsrente über die Zusatzversorgung.
  • Statt einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig.
  • Eine spätere Verbeamtung ist möglich, wenn die Voraussetzungen dann erfüllt sind.

Worum geht es?

In den meisten Ländern werden Lehrkräfte nach dem Referendariat verbeamtet. Es gibt aber Fälle, in denen das nicht klappt oder nicht gewollt ist. Dann startest du als angestellte Lehrkraft mit einem Arbeitsvertrag. Du machst die gleiche Arbeit, aber für Gehalt, Krankenversicherung, Altersversorgung und Absicherung gelten andere Regeln. Hier erfährst du, was das konkret bedeutet.

Warum klappt die Verbeamtung manchmal nicht?

Für die Verbeamtung musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen (§ 7 BeamtStG). Dazu gehören die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU- oder EWR-Staates oder eines Drittstaats mit Anspruch auf Anerkennung der Berufsqualifikation (zum Beispiel die Schweiz), die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, und die für die Laufbahn vorgeschriebene Befähigung. Außerdem musst du für das Amt geeignet sein, auch gesundheitlich (§ 9 BeamtStG, Art. 33 Abs. 2 GG).

Bei der gesundheitlichen Eignung reicht nicht jede Vorerkrankung für eine Ablehnung. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf der Dienstherr die Verbeamtung nur ablehnen, wenn überwiegend wahrscheinlich ist, dass du vor Erreichen der Altersgrenze dienstunfähig wirst oder bis dahin über Jahre regelmäßig und erheblich krankheitsbedingt ausfällst (BVerwG, Urteil vom 25.07.2013, 2 C 12.11).

Viele Länder haben zudem eine Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung. Sie unterscheidet sich je nach Land, und es gibt Ausnahmen, etwa für Zeiten der Kinderbetreuung. Wer das Referendariat erst spät beginnt, sollte die Grenze seines Landes früh prüfen.

Wie werde ich als angestellte Lehrkraft bezahlt?

Angestellte Lehrkräfte werden in den meisten Ländern nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt, in Hessen nach dem TV-H. Die Höhe hängt von der Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe ab. Von deinem Bruttogehalt gehen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung ab. Die Hälfte dieser Beiträge trägt der Arbeitgeber.

Wie bin ich krankenversichert?

Als Angestellte bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, solange dein Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Beihilfe gibt es für Angestellte grundsätzlich nicht. Liegt dein Gehalt darüber, kannst du in die private Krankenversicherung wechseln, dann aber ohne Beihilfe und mit einem Zuschuss des Arbeitgebers.

Hältst du eine spätere Verbeamtung für möglich, kann eine Anwartschaftsversicherung in der PKV sinnvoll sein. Damit sicherst du deinen heutigen Gesundheitszustand für einen späteren beihilfekonformen Tarif.

Wie sieht meine Altersversorgung aus?

Statt einer Pension bekommst du eine gesetzliche Rente. Dazu kommt eine Betriebsrente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, in der Regel über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). In der Summe liegt die Versorgung meist unter einer vergleichbaren Pension. Eine zusätzliche private Vorsorge ist deshalb besonders wichtig.

Wie sichere ich meine Arbeitskraft ab?

Als Angestellte bist du über die gesetzliche Rentenversicherung gegen Erwerbsminderung abgesichert, wenn du die Voraussetzungen erfüllst (§ 43 SGB VI). Die Erwerbsminderungsrente ist aber meist niedrig, und sie gibt es nur, wenn du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden täglich (teilweise) oder weniger als drei Stunden täglich (volle Erwerbsminderung) arbeiten kannst, egal in welchem Beruf. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke. Weil sie Gesundheitsfragen stellt, lohnt sich ein früher Abschluss.

Häufige Fragen

Warum werde ich nicht verbeamtet?

Häufige Gründe sind das Überschreiten der Höchstaltersgrenze deines Landes, Zweifel an der gesundheitlichen Eignung oder fehlende Voraussetzungen wie die Staatsangehörigkeit. Einige Länder stellen in bestimmten Bereichen auch nur angestellt ein.

Verdiene ich als angestellte Lehrkraft weniger?

Brutto oft ähnlich, netto meist weniger, weil Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Dafür zahlt der Arbeitgeber die Hälfte dieser Beiträge und du bist gesetzlich abgesichert.

Kann ich später noch verbeamtet werden?

Ja, wenn die Voraussetzungen dann erfüllt sind, etwa die gesundheitliche Eignung, und du die Höchstaltersgrenze noch nicht überschritten hast. Manche Länder bieten angestellten Lehrkräften gezielt eine Verbeamtung an.

Lohnt sich eine Anwartschaft in der PKV?

Wer eine spätere Verbeamtung für möglich hält, kann über eine Anwartschaftsversicherung den heutigen Gesundheitszustand für einen späteren PKV-Tarif sichern. Ob sich das lohnt, hängt von deiner Situation ab.

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Quellen

  • §§ 7, 9 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz
  • BVerwG, Urteil vom 25.07.2013, 2 C 12.11 (Maßstab der gesundheitlichen Eignung)
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L); Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H)
  • § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (Jahresarbeitsentgeltgrenze), § 43 SGB VI (Erwerbsminderungsrente)
  • Tarifvertrag Altersversorgung (ATV), Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)