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Auf Lebenszeit

PKV zu teuer? So senkst du deinen Beitrag mit einem Tarifwechsel

Stand: · Redaktion Pultwissen · Rechtslage geprüft am 27.10.2026

Steigt der Beitrag deiner privaten Krankenversicherung, musst du das nicht einfach hinnehmen. Das Gesetz gibt dir das Recht, innerhalb deines Versicherers in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne deine Rücklagen zu verlieren.

Auf einen Blick

  • Du hast das Recht, bei deinem Versicherer in einen gleichartigen Tarif zu wechseln. Deine Alterungsrückstellung wird angerechnet (§ 204 VVG).
  • Für Mehrleistungen im neuen Tarif darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung, einen Zuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen.
  • Weitere Stellschrauben: Selbstbehalt, Leistungsumfang und Zusatzbausteine.
  • Ändert sich dein Beihilfesatz, etwa im Ruhestand, passt du den Tarif innerhalb von sechs Monaten ohne neue Gesundheitsprüfung an (§ 199 Abs. 2 VVG).
  • Ein Wechsel des Versicherers lohnt sich nach vielen Jahren selten, weil nur ein Teil der Rückstellung mitgeht.

Worum geht es?

Als verbeamtete Lehrkraft bist du meist privat krankenversichert. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung hängt dein Beitrag nicht vom Einkommen ab, sondern von deinem Tarif. Versicherer passen die Beiträge an, wenn die Kosten im Tarif steigen. Das kann über die Jahre deutlich ins Gewicht fallen. Das Gesetz gibt dir aber Möglichkeiten, deinen Beitrag zu senken, ohne die Vorteile deines bestehenden Vertrags aufzugeben.

Was ist der Tarifwechsel nach § 204 VVG?

Du kannst von deinem Versicherer verlangen, in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Die Rechte, die du im bisherigen Vertrag erworben hast, und deine Alterungsrückstellung werden dabei angerechnet (§ 204 Abs. 1 VVG). Die Alterungsrückstellung ist das Geld, das der Versicherer über die Jahre für dich angespart hat, damit der Beitrag im Alter nicht zu stark steigt.

Viele Versicherer haben über die Jahre neue Tarife eingeführt, ältere Tarife sind für neue Kunden geschlossen. Gerade in solchen geschlossenen Tarifen steigen die Beiträge oft stärker, weil keine jungen Versicherten mehr nachkommen. Ein Wechsel in einen neueren Tarif kann sich dann lohnen.

Was ist mit Mehrleistungen?

Bietet der neue Tarif mehr Leistungen als dein bisheriger, darf der Versicherer für diese Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung verlangen. Für die Mehrleistung kann er einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen. Zuschlag und Wartezeit kannst du abwenden, indem du für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbarst (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG). Für die Leistungen, die du bisher schon hattest, bleibt es bei deinem bisherigen Gesundheitszustand.

Welche anderen Stellschrauben gibt es?

  • Selbstbehalt: Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag. Du zahlst dafür kleinere Rechnungen selbst. Bei Beihilfeberechtigten sind Selbstbehalte in beihilfekonformen Tarifen oft gering oder gar nicht vorgesehen.
  • Zusatzbausteine: Prüfe, ob du Bausteine wie Einbettzimmer, Chefarzt oder ein hohes Krankentagegeld noch brauchst.
  • Beitragsentlastung: Manche Tarife bieten einen Baustein, mit dem du heute etwas mehr zahlst, damit der Beitrag im Ruhestand sinkt.

Was passiert im Ruhestand?

In vielen Ländern steigt der Beihilfesatz im Ruhestand auf 70 %. Dein Tarif muss dann nur noch 30 % abdecken, der Beitrag sinkt entsprechend. Die Anpassung musst du beim Versicherer beantragen. Die Sechsmonatsfrist ohne neue Gesundheitsprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG) ist vor allem wichtig, wenn du mehr Schutz brauchst, etwa wenn der Beihilfesatz sinkt. Den Schutz zu verringern ist auch später möglich. Bis du die Anpassung beantragst, zahlst du aber für Schutz, den du nicht brauchst.

Lohnt sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer?

Nach vielen Jahren meist nicht. Wechselst du den Versicherer, nimmst du nur einen Teil deiner Alterungsrückstellung mit, und zwar nur bei Verträgen, die ab 2009 abgeschlossen wurden, und nur im Umfang des Basistarifs. Außerdem wird dein Beitrag beim neuen Versicherer nach deinem dann höheren Alter und aktuellen Gesundheitszustand berechnet. Ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer ist deshalb in der Regel der bessere Weg.

Wann solltest du handeln?

Ein guter Zeitpunkt ist jede Beitragserhöhung. Dann muss dein Versicherer dich auf das Tarifwechselrecht hinweisen, ab 60 Jahren auch konkret auf günstigere Tarife (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV). Mehr zu den aktuellen Erhöhungen in unserer Meldung PKV-Beiträge 2027.

Häufige Fragen

Darf mein Versicherer einen Tarifwechsel ablehnen?

Nein, nicht grundsätzlich. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf den Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz. Für Mehrleistungen darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen und einen Zuschlag oder Leistungsausschluss vereinbaren.

Verliere ich beim Tarifwechsel meine Rückstellungen?

Nein. Beim Wechsel innerhalb deines Versicherers werden die aus dem bisherigen Vertrag erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung angerechnet.

Muss mich mein Versicherer auf günstigere Tarife hinweisen?

Bei einer Beitragserhöhung muss der Versicherer auf das Tarifwechselrecht hinweisen. Ab 60 Jahren muss er bei einer Beitragserhöhung konkret Tarife mit gleichartigem Schutz nennen, mit denen der Beitrag gesenkt werden kann (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV).

Lohnt sich ein Tarifwechselberater?

Das kann helfen, kostet aber oft ein Honorar, das sich an der Ersparnis bemisst. Vergleiche das Angebot genau. Wichtig ist, dass der neue Tarif nicht nur günstiger ist, sondern auch die Leistungen bietet, die du brauchst.

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Quellen

  • § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Tarifwechsel
  • § 199 Abs. 2 VVG, Anpassung bei Änderung des Beihilfesatzes
  • § 6 Abs. 2 VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV)
  • § 155 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Prämienanpassung