Probezeit und Verbeamtung auf Lebenszeit: Was Lehrkräfte wissen sollten
Nach dem Referendariat wirst du zuerst Beamtin oder Beamter auf Probe. Erst wenn du dich bewährt hast, folgt die Verbeamtung auf Lebenszeit. Bis dahin gelten strengere Regeln.
Auf einen Blick
- Die Probezeit dauert je nach Land und Laufbahn mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre (§ 10 BeamtStG). Üblich sind oft drei Jahre.
- Geprüft wird, ob du dich fachlich, persönlich und gesundheitlich bewährst.
- Eine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen setzt voraus, dass eine Dienstunfähigkeit vor der Altersgrenze oder über Jahre erhebliche Krankheitsausfälle überwiegend wahrscheinlich sind.
- Auf Probe kannst du unter anderem bei mangelnder Bewährung entlassen werden (§ 23 Abs. 3 BeamtStG).
- Bei Dienstunfähigkeit droht in der Probezeit häufig die Entlassung statt des Ruhestands.
Worum geht es?
Wer nach dem Referendariat in den Schuldienst übernommen wird, ist noch nicht dauerhaft Beamtin oder Beamter. Zuerst kommt das Beamtenverhältnis auf Probe (§ 4 Abs. 3 BeamtStG). In dieser Zeit prüft dein Dienstherr, ob du für das Amt geeignet bist. Erst danach wirst du auf Lebenszeit verbeamtet. Diese Zeit ist wichtig, weil du in ihr rechtlich weniger geschützt bist als später.
Wie lange dauert die Probezeit?
Das Beamtenstatusgesetz gibt einen Rahmen vor: Die Probezeit dauert mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre (§ 10 BeamtStG). Innerhalb dieses Rahmens legt jedes Land die Dauer für seine Laufbahnen selbst fest. Für Lehrkräfte sind häufig drei Jahre vorgesehen. Viele Länder erlauben eine Verkürzung bei besonders guten Leistungen. Auch Zeiten, in denen du vorher als angestellte Lehrkraft gearbeitet hast, können angerechnet werden.
Was wird geprüft?
Am Ende der Probezeit muss feststehen, dass du dich bewährt hast. Dazu gehören deine fachliche Leistung, deine persönliche Eignung und deine gesundheitliche Eignung. Die fachliche Bewährung wird in der Regel durch eine dienstliche Beurteilung festgestellt, meist durch die Schulleitung. Steht die Bewährung noch nicht fest, kann die Probezeit verlängert werden, aber nicht über die Höchstdauer hinaus.
Welche Rolle spielt die Gesundheit?
Die gesundheitliche Eignung wird häufig durch eine amtsärztliche Untersuchung geprüft, oft schon bei der Einstellung auf Probe. Nicht jede Vorerkrankung führt zu einer Ablehnung. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf der Dienstherr die Verbeamtung aus gesundheitlichen Gründen nur ablehnen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür sprechen, dass du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der Altersgrenze dienstunfähig wirst oder bis dahin über Jahre regelmäßig und erheblich krankheitsbedingt ausfällst (BVerwG, Urteil vom 25.07.2013, 2 C 12.11).
Für dich heißt das: Beantworte Fragen beim Amtsarzt wahrheitsgemäß. Wenn du eine chronische Erkrankung hast, kann es helfen, Befunde deiner behandelnden Ärztinnen und Ärzte mitzubringen, die den Verlauf und die Prognose beschreiben.
Wann droht die Entlassung?
Auf Probe kannst du leichter entlassen werden als auf Lebenszeit. Das Gesetz nennt unter anderem ein Verhalten, das auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte, und die fehlende Bewährung in der Probezeit (§ 23 Abs. 3 BeamtStG).
Wirst du in der Probezeit dienstunfähig, wirst du nur dann zwingend in den Ruhestand versetzt, wenn die Dienstunfähigkeit auf den Dienst zurückgeht, etwa nach einem Dienstunfall (§ 28 BeamtStG). In anderen Fällen droht die Entlassung. Dann bleibt nur eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Mehr dazu im Artikel Dienstunfähigkeit in der Probezeit.
Was ändert sich mit der Lebenszeit-Verbeamtung?
Mit der Ernennung auf Lebenszeit bist du deutlich besser geschützt. Eine Entlassung ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich. Bei Dienstunfähigkeit wirst du in der Regel in den Ruhestand versetzt, wenn du die versorgungsrechtliche Wartezeit erfüllt hast. Auch für Versicherungen ist der Zeitpunkt wichtig: Viele Dienstunfähigkeitsversicherungen bieten bei der Verbeamtung auf Lebenszeit die Möglichkeit, die Rente ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Probezeit für Lehrkräfte?
Das regelt jedes Land selbst, im Rahmen von mindestens sechs Monaten und höchstens fünf Jahren. Häufig sind es drei Jahre. Bei guten Leistungen kann sie in vielen Ländern verkürzt werden, Zeiten im Angestelltenverhältnis werden teils angerechnet.
Muss ich in der Probezeit noch einmal zum Amtsarzt?
Das ist je nach Land und Einzelfall verschieden. Häufig wird die gesundheitliche Eignung bei der Einstellung auf Probe geprüft. Bestehen Zweifel, kann vor der Verbeamtung auf Lebenszeit eine weitere Untersuchung verlangt werden.
Kann die Probezeit verlängert werden?
Ja. Steht die Bewährung am Ende noch nicht fest, kann die Probezeit verlängert werden, aber nur bis zur Höchstdauer von fünf Jahren.
Was passiert, wenn ich mich nicht bewähre?
Dann kannst du entlassen werden (§ 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG). Für die Zeit im Beamtenverhältnis wirst du in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
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Quellen
- § 4 Abs. 3, § 10, § 23 Abs. 3, § 28 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), gilt für Landesbeamte
- BVerwG, Urteil vom 25.07.2013, 2 C 12.11 (Prognosemaßstab gesundheitliche Eignung)
- § 8 Abs. 2 SGB VI (Nachversicherung)
- Laufbahnverordnungen und Landesbeamtengesetze der Länder (Dauer und Verkürzung der Probezeit)