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Beamtin / Beamter auf Probe

Dienstunfähig in der Probezeit: Das Risiko und wie du dich absicherst

Stand: · Redaktion Pultwissen · Rechtslage geprüft am 27.10.2026

In der Probezeit ist das finanzielle Risiko einer Dienstunfähigkeit besonders groß. Wer in dieser Zeit aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, wird oft entlassen und bekommt keine Pension.

Auf einen Blick

  • Auf Probe gibt es bei Dienstunfähigkeit nur dann zwingend einen Ruhestand, wenn sie auf den Dienst zurückgeht (§ 28 Abs. 1 BeamtStG).
  • In anderen Fällen ist der Ruhestand eine Kann-Regelung. Ohne erfüllte Wartezeit folgt die Entlassung.
  • Nach einer Entlassung wirst du in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die Ansprüche daraus sind meist gering.
  • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sollte ausdrücklich auch Beamte auf Probe absichern.
  • Die Gesundheitsfragen beim Abschluss musst du vollständig und wahr beantworten.

Worum geht es?

Dienstunfähig ist, wer seine Dienstpflichten aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Auf Lebenszeit bedeutet das meist den Ruhestand mit Pension. In der Probezeit ist das anders: Hier droht in vielen Fällen die Entlassung, und eine Pension gibt es dann nicht. Gerade junge Lehrkräfte unterschätzen dieses Risiko oft, weil sie davon ausgehen, als Beamte immer abgesichert zu sein.

Was passiert bei Dienstunfähigkeit auf Probe?

Beamtinnen und Beamte auf Probe werden bei Dienstunfähigkeit nur dann zwingend in den Ruhestand versetzt, wenn sie sich die Krankheit oder Beschädigung ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen haben (§ 28 Abs. 1 BeamtStG). Ein typisches Beispiel ist ein Dienstunfall.

In allen anderen Fällen kann der Dienstherr dich in den Ruhestand versetzen (§ 28 Abs. 2 BeamtStG), muss es aber nicht. Eine Pension setzt zudem voraus, dass du die versorgungsrechtliche Wartezeit erfüllt hast, im Bundesrecht fünf Jahre (§ 4 Abs. 1 BeamtVG). Wer erst seit Kurzem verbeamtet ist, erfüllt sie oft noch nicht. Dann wirst du entlassen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG). Versetzt dich der Dienstherr trotz erfüllter Wartezeit nicht in den Ruhestand, folgt die Entlassung ebenfalls (Nr. 3).

Was bleibt nach einer Entlassung?

Nach der Entlassung wirst du für die Zeit im Beamtenverhältnis in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VI). Dein Dienstherr zahlt die Beiträge nach, als wärst du angestellt gewesen. Ob daraus eine Erwerbsminderungsrente entsteht, hängt von den Voraussetzungen der Rentenversicherung ab (§ 43 SGB VI). Nach wenigen Berufsjahren sind die Ansprüche meist gering und reichen nicht zum Leben.

Wie kann ich mich absichern?

Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du dienstunfähig wirst. Meist ist das eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Dienstunfähigkeitsklausel. Darauf solltest du achten:

  • Probe und Widerruf: Die Klausel muss ausdrücklich auch Beamtinnen und Beamte auf Probe und auf Widerruf einschließen, nicht nur auf Lebenszeit.
  • Entlassung: Der Versicherer sollte auch leisten, wenn du wegen Dienstunfähigkeit entlassen statt in den Ruhestand versetzt wirst.
  • Höhe der Rente: Sie sollte reichen, um deine laufenden Kosten zu decken, einschließlich deiner Krankenversicherung.
  • Laufzeit: Am besten bis zum geplanten Ruhestand.
  • Nachversicherung: Die Möglichkeit, die Rente bei Ereignissen wie der Verbeamtung auf Lebenszeit, Heirat oder der Geburt eines Kindes ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Warum die Gesundheitsfragen so wichtig sind

Beim Abschluss stellt der Versicherer Fragen zu deiner Gesundheit. Du musst sie vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Verletzt du diese Anzeigepflicht, kann der Versicherer je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen (§ 19 VVG). Im Ernstfall kann der Schutz dann fehlen. Hol dir im Zweifel deine Patientenakte oder eine Auskunft deiner Krankenversicherung, bevor du den Antrag ausfüllst.

Wann sollte ich abschließen?

Je gesünder und jünger du beim Abschluss bist, desto einfacher und günstiger ist der Vertrag in der Regel. Viele Lehrkräfte schließen deshalb schon im Referendariat ab. Bei manchen Versicherern hängt der Beitrag auch vom Kalenderjahr ab. Mehr dazu in unserer Meldung zum Eintrittsalter beim Jahreswechsel.

Häufige Fragen

Bekomme ich in der Probezeit eine Pension, wenn ich dienstunfähig werde?

Nur in bestimmten Fällen: zwingend, wenn die Dienstunfähigkeit auf eine Krankheit oder Beschädigung zurückgeht, die du dir ohne grobes Verschulden im Dienst zugezogen hast. Sonst kann der Dienstherr dich in den Ruhestand versetzen, wenn die Wartezeit erfüllt ist. Häufig folgt aber die Entlassung.

Was bekomme ich nach einer Entlassung?

Du wirst für die Zeit im Beamtenverhältnis in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ob und in welcher Höhe daraus eine Erwerbsminderungsrente entsteht, hängt von den Voraussetzungen der Rentenversicherung ab. In den ersten Berufsjahren sind die Ansprüche meist gering.

Reicht eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung prüft selbst, ob du berufsunfähig bist. Mit einer Dienstunfähigkeitsklausel leistet der Versicherer, wenn der Dienstherr dich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlässt. Achte darauf, dass die Klausel auch für Beamte auf Probe gilt.

Was passiert, wenn ich bei den Gesundheitsfragen etwas vergesse?

Verletzt du die Anzeigepflicht, kann der Versicherer je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen (§ 19 VVG). Im Ernstfall kann der Schutz dann fehlen.

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Quellen

  • §§ 23, 26, 28 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), gilt für Landesbeamte
  • § 4 Abs. 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG, Bund), Wartezeit
  • § 8 Abs. 2 SGB VI (Nachversicherung), § 43 SGB VI (Erwerbsminderungsrente)
  • § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), vorvertragliche Anzeigepflicht