Vor dem Jahreswechsel: Warum dein Eintrittsalter beim Abschluss zählt
Bei vielen Versicherungen hängt der Beitrag vom Eintrittsalter ab. Manche Versicherer rechnen nach dem Kalenderjahr, dann wirst du für den Beitrag am 1. Januar ein Jahr älter.

Auf einen Blick
- Bei der privaten Krankenversicherung und bei Dienstunfähigkeitsversicherungen hängt der Beitrag unter anderem vom Eintrittsalter ab.
- Bei vielen Tarifen gilt: Kalenderjahr des Beginns minus Geburtsjahr. Dann zählt der 1. Januar, nicht dein Geburtstag.
- Andere Versicherer rechnen monatsgenau mit dem tatsächlichen Alter. Wie dein Anbieter rechnet, steht in den Bedingungen.
- Wer ohnehin abschließen will, sollte das Datum im Blick haben. Wichtiger als ein Jahr Altersunterschied ist aber der Gesundheitszustand bei Antragstellung.
Worum geht es?
Zwei Versicherungen sind für verbeamtete Lehrkräfte besonders wichtig: die private Krankenversicherung, die zusammen mit der Beihilfe deine Krankheitskosten abdeckt, und die Dienstunfähigkeitsversicherung, die zahlt, wenn du aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig wirst und deshalb in den Ruhestand versetzt oder entlassen wirst. Bei beiden hängt der Beitrag davon ab, wie alt du beim Abschluss bist. Deshalb kann der Zeitpunkt des Abschlusses eine Rolle spielen.
Was ist das Eintrittsalter?
Das Eintrittsalter ist das Alter, mit dem der Versicherer deinen Beitrag kalkuliert. Je jünger du beim Abschluss bist, desto niedriger ist in der Regel der Beitrag, und dieser Vorteil bleibt über die Laufzeit erhalten.
Warum spielt der Jahreswechsel eine Rolle?
Bei vielen Versicherungstarifen ist das Eintrittsalter der Unterschied zwischen dem Geburtsjahr und dem Kalenderjahr, in dem der Vertrag beginnt. Wer im Februar 1998 oder im Dezember 1998 geboren ist, gilt dann bei einem Beginn im Jahr 2026 gleichermaßen als 28. Beginnt der Vertrag erst im Januar 2027, ist das Eintrittsalter 29.
Bei Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherungen rechnen die Anbieter unterschiedlich: manche ebenfalls nach dem Kalenderjahr, andere monatsgenau nach dem tatsächlichen Alter. Ein Blick in die Bedingungen zeigt, was bei dir gilt.
Was ist wichtiger als das Datum?
Bei beiden Versicherungen werden Gesundheitsfragen gestellt. Jede neue Diagnose kann zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen. Für Beamtenanfänger gibt es in der privaten Krankenversicherung zusätzlich die Öffnungsaktion mit festen Fristen. Plane den Abschluss deshalb nicht nur nach dem Kalender, sondern nach deiner Situation.
Häufige Fragen
Werde ich für die Versicherung am 1. Januar ein Jahr älter?
Bei Versicherern, die das Eintrittsalter als Kalenderjahr minus Geburtsjahr berechnen, ja. Andere rechnen monatsgenau mit dem tatsächlichen Alter.
Lohnt es sich, deswegen noch im Dezember abzuschließen?
Nur wenn du ohnehin abschließen willst und alle Gesundheitsfragen sauber beantwortet sind. Überstürzt abzuschließen ist keine gute Idee.
Quellen
- Beispiel Dienst-/Berufsunfähigkeit, Kalenderjahr-Methode: WGV, Allgemeine Bedingungen BU (01/2026), § 11 Abs. 4
- Beispiel tatsächliches Alter: Mecklenburgische, Vertragsinformationen Schüler-BU (01/2025), „monatsgenau“
- Beispiel Krankenversicherung, Kalenderjahr-Methode: Hallesche Krankenversicherung, Beitragsblatt Tarif ZbKV-K/Einzel (MG 164E, Fassung 05/2022): „Als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen dem Geburtsjahr und dem Kalenderjahr, in dem das Versicherungsverhältnis beginnt.“
- Öffnungsaktion: PKV-Verband, Merkblatt für Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen oder Behinderungen (Stand 09/2022)